Moin,
im Zusammenhang mit den nicht erfolgten Rentenanpassungen seitens der Commerzbank AG, bin ich (Dieter Ascheberg) mit den entsprechenden Stellen in reger Korrespondenz. Zu diesem Zeitpunkt der Diskussion möchte ich die Korrespondenz noch nicht veröffentlichen.
Sofern jemand Interesse an dem Inhalt hat, kann man mich gerne kontaktieren.
Der Knackpunkt der Diskussion ist die Bilanzierung der Pensionsvermögen
Nach meiner Auffassung hat die Commerzbank die der DLA zur Deckung der Pensionsverpflichtungen übertragenen Aktiva in ihre eigene Konzernbilanz integriert.
Dies führt dazu, dass die Bilanz der DLA nur noch geringe Aktiva ausweist, während die Pensionsverpflichtungen als hohe Verbindlichkeiten passiviert sind.
Das Ergebnis ist ein negatives Eigenkapital und eine desaströse wirtschaftliche Darstellung – die perfekte Begründung, um eine Rentenanpassung abzulehnen.
Dieses Vorgehen ist bilanzrechtlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unter bestimmten Umständen nicht per se unzulässig. § 246 Abs. 2 HGB erlaubt eine Saldierung von Pensionsrückstellungen mit sogenanntem Deckungsvermögen. Dies führt zu einer Bilanzverkürzung und soll die tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Unternehmens transparenter darstellen.
Für uns ist dies jedoch ein Schlag ins Gesicht. Das Vermögen, das unsere Renten sichern und auch deren Anpassung gewährleisten sollte, wird bilanziell so behandelt, dass es gerade diese Anpassung verhindert.


Dieter